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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf den Internetseiten Ihres Notars Benedikt Goslich in Günzburg. Der Notar, die Referatsleiter und das gesamte Team freuen sich über Ihr Interesse. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanzlei, unsere Tätigkeiten und natürlich uns selbst vorstellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen, jederzeit zur Verfügung.

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Notar in Günzburg.

Tradition und Moderne.

Aktuelles

Teilverkauf des Eigenheims – Was Eigentümer wissen sollten

Teilverkäufe von Immobilien werden von verschiedenen Anbietern in den Medien stark beworben. Das Angebot richtet sich vor allem an Senioren, die Liquidität benötigen und – insbesondere aufgrund ihres Alters - keinen Kredit mehr aufnehmen können oder wollen. Versprochen wird finanzielle Freiheit durch Umwandlung von Immobilieneigentum in Liquidität., vermeintlich ohne dabei die Vorteile des Eigentums zu verlieren. Die Tragweite der mitunter komplexen Vertragsbestimmungen erfasst man am besten durch eine Kombination aus notarieller Beratung zu rechtlichen Fragen und einer unabhängigen Finanzberatung zu wirtschaftlichen Folgen.

Erstellt am Freitag, 5. Juli 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Komplexe Familien, klare Verhältnisse: Nachlassplanung in Patchwork-Familien

In einer Zeit, in der Familienstrukturen immer vielfältiger werden, sind Patchwork-Familien eine immer häufigere Erscheinung. Doch mit der Herausforderung, verschiedene Lebenswege und Beziehungen zusammenzuführen, kommen auch komplexe Fragen der Nachlassplanung auf. Das gesetzliche Erbrecht geht von der traditionellen Familiensituation aus und nimmt keine Rücksicht auf die besonderen Interessenlagen in Patchwork-Familien. Eine qualifizierte rechtliche Beratung und darauf aufbauende Verfügungen von Todes wegen sind dringend erforderlich, um böse Überraschungen im Erbfall zu vermeiden.

Erstellt am Mittwoch, 19. Juni 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll, wann sittenwidrig? Vereinbarung selbst vor einer Scheidung noch möglich

Notarkammer Frankfurt am Main. Vor allem junge Paare haben oft Bedenken, das Thema Ehevertrag anzusprechen. Zu groß ist die Angst, der Partner könnte mangelndes Vertrauen unterstellen. Abhängig vom Einzelfall kann ein Ehevertrag sehr sinnvoll sein, um beispielsweise güterrechtliche Vereinbarungen für den Fall einer Scheidung zu treffen. So ersparen sich Betroffene möglicherweise eine komplizierte und teure Bewertung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Anfangsvermögen. Zudem können die Partner Vereinbarungen treffen, um bei einem Ehe-Aus Streit und unnötige Kosten für Folgeprozesse zu vermeiden. Der Ehevertrag kann vor oder während der Ehe und sogar bei einer bevorstehenden Scheidung geschlossen werden. Dann ist die Rede von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Die Beurkundung muss durch einen Notar erfolgen. Andernfalls ist der Ehevertrag nicht gültig.

Erstellt am Montag, 3. Juni 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Karriere im Notariat – Neuer Bachelor-Studiengang startet in Kürze

Mitarbeitende im Notariat haben bislang in aller Regel eine Ausbildung zu Notarfachangestellten oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten durchlaufen. Für Schulabsolventen mit Hochschulreife und Wunsch nach einem schnellen Berufseinstieg sowie für bereits Berufstätige gibt es nun eine neue Option: ein akademischer Studiengang, der parallel zu einer Tätigkeit im Notariat absolviert werden kann und gezielt auf diese vorbereitet.

Erstellt am Montag, 6. Mai 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Unternehmensnachfolge bei Kleinstunternehmen — Frühzeitige Regelung sichert Betrieb und Arbeitsplätze

Wer erfolgreich ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat, möchte dessen Fortbestand, das vorhandene Know-how, Arbeitsplätze und Vermögenswerte auch über den Ruhestand hinaus bewahren. Eigentümer sollten daher frühzeitig die Unternehmensnachfolge regeln. Kommt es zu einer unerwarteten Arbeitsunfähigkeit oder dem plötzlichen Tod des Unternehmers, drohen ohne geregelte Nachfolge sowohl Führungslosigkeit und Liquiditätsprobleme als auch Streit ums Erbe und hohe Erbschaftssteuern.

Erstellt am Dienstag, 9. April 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

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