Gesellschaftsrecht

 

Unternehmens­gründung

Zur Gründung eines Unternehmens gehören Pioniergeist, Initiative, Mut und vor allem Ausdauer. Nur so können Sie die vielen Hindernisse auf dem Weg zum erfolgreichen Start-Up überwinden. Damit Sie die formellen rechtlichen Hürden nicht zurückwerfen, unterstützen wir Sie bei allen Fragen bis zur Eintragung Ihres Unternehmens im Handelsregister, angefangen von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Vorbereitung und Ausgestaltung der Gründungsurkunden und Gesellschaftsverträge bis zum Registervollzug.

Strukturelle Änderungen

Wachstum heißt Veränderung, und je größer und erfolgreicher Ihr Unternehmen wird, umso öfter werden sich strukturelle Fragen auch in rechtlicher Hinsicht stellen. Wir helfen Ihnen bei kleinen und großen Veränderungen und stellen einen zügigen Vollzug im Handelsregister sicher, seien es bloße Adressänderungen, Änderungen auf der Leitungsebene, Kapitalmaßnahmen oder bedeutsame umwandlungsrechtliche Vorgänge bis hin zum Börsengang. Und sollte der Lebenszyklus eines Unternehmens einmal zu Ende sein, helfen wir Ihnen auch bei einer problemfreien registerrechtlichen Durchführung der Liquidation und Löschung.

Unternehmens- und Anteilskauf

Egal, ob Sie weitere Mitgesellschafter und Investoren aufnehmen wollen oder ob Sie gänzlich den „Exit“ zu attraktiven Bedingungen anstreben; egal, ob Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, Ihren Bäckereibetrieb oder Ihr Biotech-Unternehmen verkaufen; egal, ob es sich um ein lokales Warenlager oder ein SPA („Share Purchase Agreement“) über die Anteile eines millionenschweren Weltmarktführers handelt: Der Verkauf Ihres Unternehmens oder eines Teils davon hat für Sie erhebliche Bedeutung. Aber auch der Käufer und natürlich auch die sonstigen Akteure (Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Behörden) verbinden mit dem Unternehmenskauf viele Hoffnungen, Sorgen und sonstige Fragen. Der Notar begleitet den Vorgang als vermittelnder Vertragsgestalter während der gesamten Gestehung, angefangen von der Beratung zur Struktur des Verkaufs („Share-Deal“ oder „Asset-Deal“), über die Ausgestaltung der Vertragsbedingungen, einschließlich der Absicherung von Verkäufer und Käufer, bis hin zum Vollzug des Verkaufs im Handelsregister. Für professionelle Berater verstehen wir uns auch als mitdenkende und flexible Sparring-Partner bei der erfolgreichen Durchführung des Deals.

Tätigkeits­schwerpunkte