Erbrecht

 

Testament und Erbvertrag

Bei der Erbfolge geht es um nicht Weniger als um den Ertrag eines ganzen arbeitsreichen Lebens. Die Frage, wer dieses Vermögen einmal erhalten soll, kann und sollte man selbst entscheiden, da andernfalls eine gesetzliche Auffangregelung greift, die unter Umständen gar nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Das Gesetz sieht als wirksame Formen letztwilliger Verfügungen grundsätzlich entweder das eigenhändige oder aber das notarielle Testament vor. Beim selbst verfassten, eigenhändigen Testament ist jedoch Vorsicht geboten: Viele solcher Laientestamente enthalten nicht die von Gesetz und Rechtswissenschaft über viele Jahrzehnte geprägten Begrifflichkeiten und hinterlassen so oft mehr Verwirrung als Klarheit. Wer notariell testiert, geht hier auf Nummer sicher. Wir ermitteln in vertrauensvollen Vorbesprechungen mit Ihnen zusammen Ihre persönlichen und vermögensmäßigen Verhältnisse. Darauf aufbauend entwickeln wir für Sie individuelle Lösungen, mit denen auch komplizierte Nachlässe (Patchwork-Konstellationen, Unternehmer-Testamente, Bedürftigen- und Geschiedenen-Testamente) in die richtigen Bahnen gelenkt werden können. Und selbst bei sehr einfachen Nachlässen lohnt sich das notarielle Testament in der Regel jedenfalls für alle diejenigen, die Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen ihr Eigen nennen dürfen und die ihre Vermögensplanung generationenübergreifend verstehen: Da nämlich zur Berichtigung öffentlicher Register ein öffentlicher Erbnachweis erforderlich ist, erspart das notarielle Testament Ihren Erben die ansonsten anfallenden Erbscheins-Kosten, welche – bei gleichem Vermögen – die Kosten des notariellen Testaments mitunter recht deutlich übersteigen.

Schenkung und Überlassung

Das Vermögen muss nicht immer mit dem Tod auf die nächste Generation übergehen. Eine vorausschauende Nachlassplanung findet häufig schon zu Lebezeiten statt, etwa um Kindern den Aufbau einer Existenz zu ermöglichen oder ganz einfach aus (erbschaft-)steuerlichen Gründen. Der Notar ist Ratgeber bei allen mit der Überlassung zusammenhängenden zivilrechtlichen Fragen, wie etwa der Aufteilung größerer Grundstücke, der Absicherung von Nutzungs- und Mitspracherechten der übergebenden Generation sowie selbstverständlich der Abwicklung im Grundbuch und der Kommunikation mit Behörden, Banken und sonstigen Dritten. Selbstverständlich stimmen wir die Überlassung auch mit Ihrer sonstigen erbrechtlichen Nachlassplanung ab und berücksichtigen die vorgenommene Schenkung bei der Abfassung Ihrer letztwilligen Verfügungen.

Testamentserfüllung und Erbauseinandersetzung

Nach einem Todesfall nehmen die rechtlichen Schwierigkeiten häufig erst ihren Lauf – und das in einer Situation, in der die Hinterbliebenen ihre Kraft eigentlich für ganz andere Dinge benötigen. Wir stehen ihnen mit professionellem Rat für eine zügige und für Sie möglichst problemfreie Nachlassabwicklung zur Seite. Wir helfen Ihnen beim Verständnis der letztwilligen Verfügungen des Erblassers, bei der Erlangung der nötigen Erbnachweise und schließlich auch dabei, die letzten Wünsche des Verstorbenen durch die erforderlichen Verträge zur Vermächtniserfüllung oder Erbauseinandersetzung in die Tat umzusetzen. Und sollten Sie mit einem möglicherweise überschuldeten Nachlass konfrontiert sein, beraten wir Sie auch zu Fragen einer möglichen Erbausschlagung.

Tätigkeits­schwerpunkte