Ausbildung zur/m Notarfachangestellten
Die Ausbildung zur/zum Notarfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre (im Einzelfall kann die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden). Die theoretische Ausbildung erfolgt im ersten Lehrjahr an der Berufsschule V in Augsburg, im zweiten und dritten Lehrjahr an der Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München im Blockunterricht. Am Anfang des zweiten Lehrjahres sowie am Ende der Ausbildung findet eine Prüfung statt, die aus mehreren Prüfungsbereichen (z.B. Rechtsanwendung im Notarbereich, Kostenrecht aber auch Wirtschafts- und Sozialkunde) besteht.
Als Notarfachangestellte/r arbeiten Sie eng mit dem Notar zusammen und unterstützen ihn bei seinen vielfältigen Aufgaben. Sie vereinbaren Termine, empfangen Klienten, entwerfen Schreiben und bereiten verschiedenste Urkundenentwürfe (z.B. Grundstückskaufverträge, Testamente oder Vorsorgevollmachten) vor. Bei der Abwicklung der Verträge werden Sie in engem Kontakt zu Behörden und Gerichten, insbesondere Grundbuchämtern, aber auch Nachlass-, Familien- und Betreuungsgerichten, stehen.
Daneben sind Sie mit den umfangreichen Arbeiten des Büroalltags (z.B. Postlauf, Botengängen oder Archivierung) betraut. Der enge Kontakt zu Mandanten, Mitarbeitern und Behörden ist auch hier Ihr ständiger Wegbegleiter.
Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, Sorgfalt und Verschwiegenheit sind die Basis für Erfolg in diesem Ausbildungsberuf.
Weitere Infos
Weitere Informationen zur Ausbildung im Bayerischen Notariat finden Sie auf der Karrierewebsite der Notarkasse A.d.ö.R unter www.karriere-beim-notar.de
Weiterqualifikation zur/m Inspektor/in im Notardienst
Nach Bestehen der Ausbildung zur/zum Notarfachangestellten besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer weiteren zweijährigen Weiterbildung auf fachlich hohem Niveau für die Laufbahn einer/s Inspektorin/s im Notardienst zu qualifizieren. In diesen zwei Jahren werden Sie als sogenannter Inspektor-Anwärter zunehmend mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut, führen verstärkt selbständig Beratungsgespräche durch und werden so an die Stellung eines Referatsleiters herangeführt. Nach Abschluss der Anwärterzeit werden Sie in ein Dienstverhältnis mit der Notarkasse A.d.ö.R. mit Sitz in München übernommen und führen fortan die Berufsbezeichnung „Inspektor/in im Notardienst“.
Obwohl Sie fortan formal Angestellter der Notarkasse A.d.ö.R. sind, werden Sie im Rahmen der Stellenverfügbarkeit weiterhin in Ihrem bisherigen Beschäftigungsnotariat tätig sein. Dort genießen Sie dann aber aufgrund Ihres Ausbildungsstandes regelmäßig eine herausgehobene Position. Als Inspektor/in sind Sie direkter Ansprechpartner für Mandanten, führen eigenverantwortlich Beratungsgespräche, bereiten hierauf aufbauend Ihre Urkundenentwürfe selbstständig vor und überwachen den Vollzug. Sie genießen Personalverantwortung und leiten meist ein aus Notarfachangestellten bestehendes Vollzugsteam, welches Sie bei Ihren Aufgaben unterstützt. Im Laufe Ihrer Dienstzeit können Sie durch die Notarkasse A.d.ö.R. befördert werden und höhere Dienstgrade erlangen.