Immobilienrecht

 

Verkauf/Kauf einer Immobilie

Die eigenen vier Wände zählen zu den wichtigsten Vermögensbestandteilen. Bei Rechtsgeschäften über Ihre Immobilie, gleich ob Sie verkaufen oder kaufen, möchten Sie daher keine rechtlichen Risiken eingehen. Der Notar steht beiden Vertragsteilen mit juristischem Sachverstand und individuellen Lösungen auch für Spezialfälle zur Seite. Durch Einsatz unserer über Jahrzehnte erprobten Verfahrensweisen stellen wir für den Verkäufer sicher, dass Eigentum und Besitz am Grundstück erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergehen. Auf der anderen Seite erreichen wir aber auch, dass der Käufer erst dann den Kaufpreis zahlen muss, wenn sichergestellt ist, dass er seine Immobilie rechtlich lastenfrei erwerben kann. Zudem halten wir Ihnen vor und nach der Beurkundung bei der immer komplizierter werdenden Vorbesprechung und Abwicklung dieser Verträge mit betroffenen Behörden, Banken und sonstigen Dritten den Rücken frei. Die vertrauensvolle und unkomplizierte Absprache mit Ihrem Immobilienmakler oder Steuerberater versteht sich dabei für uns von selbst.

Grundschuld

Immobilien zahlt kaum jemand aus der Portokasse. Für fast jeden Käufer geht daher der Erwerb mit einer über mehrere Jahre angelegten Finanzierung einher. Ihr Finanzierungspartner benötigt zur Absicherung des Ihnen gewährten Darlehens eine Sicherheit. Diese stellen Sie durch Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld. Aber nicht nur für Immobilienkredite kann die Grundschuld verwendet werden. Auch für sonstige Finanzierungsvorhaben erhalten Sie bei Stellung eines Grundpfandrechts attraktive Zinsen bei Ihrem Kreditinstitut. Der Notar unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Bestellung des Grundpfandrechts als Sicherheit.

Bauträger

Neubau- und oder Sanierungsprojekte stellen in Zeiten kargen Wohnraumangebots besonders wichtige, aber auch langwierige Vorhaben dar. Wir beraten und unterstützen Bauträger in rechtlicher Hinsicht vom Ankauf des zu entwickelnden Grundstücks, über die Planungsphase bis hin zur Parzellierung oder Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum. Wie stets achten wir hierbei sowie vor allem bei der Ausformulierung des Bauträgerkaufvertrags mit den Erwerbern der Neubauimmobilien auf eine ausgewogene und möglichst risiko- und streitvermeidende Vertragsgestaltung. Während der Abverkaufs-Phase unterstützt Sie ein speziell für Ihr Projekt verantwortlicher Mitarbeiter bei der Koordinierung der notariellen Kaufverträge.

Tätigkeits­schwerpunkte