Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen auf den Internetseiten Ihres Notars Benedikt Goslich in Günzburg. Der Notar, die Referatsleiter und das gesamte Team freuen sich über Ihr Interesse. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanzlei, unsere Tätigkeiten und natürlich uns selbst vorstellen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen, jederzeit zur Verfügung.
Notar in Günzburg.
Tradition und Moderne.
Aktuelles
Beliebteste Rechtsform für Unternehmensgründungen Wie die Gründung einer GmbH schnell und einfach gelingt
Westfälische Notarkammer. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmensgründungen in Deutschland. Dies liegt an den vielen Vorteilen, die sie Gründern bietet: Die Rechtsform GmbH gilt als vertrauenswürdig und ist international anerkannt, was die Suche nach Geschäftspartnern und Investoren erleichtert. Sie eignet sich für Unternehmen jeder Größe, deren Geschäftsbereich auch nicht auf Deutschland beschränkt sein muss, sodass einer späteren Expansion keine Grenzen gesetzt sind. GmbHs sind zudem eigene juristische Personen, was unter anderem bedeutet, dass die Gesellschafter nicht persönlich haften. Hinzu kommen steuerliche Vorzüge. Der Notar des Vertrauens berät angehende Unternehmer während der gesamten Gründungsphase.
Erstellt am Montag, 4. November 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Das Erbbaurecht – Ein alternativer Weg zum Eigenheim?
Hohe Grundstückspreise und begrenztes Bauland in Ballungsräumen stellen viele Menschen vor die Herausforderung, sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Das Erbbaurecht, umgangssprachlich als „Erbpacht“ bekannt, bietet eine interessante Alternative: Es ermöglicht den Bau oder Kauf eines Eigenheims, ohne den oft teuren Grund und Boden erwerben zu müssen. Dadurch können die finanziellen Hürden deutlich reduziert werden und gleichzeitig bleibt der Weg zum Eigenheim offen.
Erstellt am Montag, 28. Oktober 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Ergebnisse des Praxischecks bestätigen zentrale Rolle der Notarinnen und Notare bei der Gründung von Unternehmen und Vereinen
Die Bundesnotarkammer begrüßt die Ergebnisse des Praxischecks des Bundesministeriums der Justiz zu beurkundungsbedürftigen Vorgängen im Vereins- und GmbH-Recht (https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2024_Ergebnisse_Praxischeck_Vereins_GmbH_Recht.html?nn=110490). „Der Bericht unterstreicht die bedeutende Rolle der Notarinnen und Notare als Schlüsselfigur beim Abbau bürokra-tischer Hürden bei Gründungen und schlägt vor, sie als zentrale Anlaufstelle für die Gründung von GmbHs und die Anmeldung von Vereinen zu etablieren“, so Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer. Diese Weiterentwicklung würde nicht nur Prozesse noch effizienter gestalten, sondern auch maßgeblich zur Entlastung von Unternehmen und Vereinen beitragen.
Erstellt am Freitag, 18. Oktober 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Safe! Arbeiten im Notariat – Informationskampagne der Bundesnotarkammer zur Nachwuchsgewinnung startet
Berlin, 08. Oktober 2024. Gute und engagierte Auszubildende werden in allen Branchen gesucht. „Eine Ausbildung im Notarbüro ist anspruchsvoll, zudem ist sie noch vielen Schülerinnen und Schülern unbekannt. Das wollen wir ändern“, erklärt Dr. Milan Bayram, Pressesprecher der Bundesnotarkammer, zum Launch der Webseite „arbeiten-im-notariat.de“. Diese soll als zentrale Informationsplattform rund um die Themen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Notariat dienen.
Erstellt am Dienstag, 8. Oktober 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Eine Erbschaft ausschlagen – die Folgen bedenken!
Eine Erbschaft auszuschlagen kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn der Nachlass nur aus Schulden besteht oder wenn ein Erbe nicht Teil einer zerstrittenen Erbengemeinschaft werden will. Aufpassen müssen jedoch alle Beteiligten, wenn durch die Ausschlagung sichergestellt werden soll, dass das Erbe einer bestimmten Person (allein) zukommt.
Erstellt am Donnerstag, 3. Oktober 2024
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer